Medsphere erhält die Zulassung für die Verwaltung von INS (nationale Gesundheitskennung)

11.05.2020
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Ein entscheidender Schritt für die gesetzliche Verpflichtung zum 1. Januar 2021

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Softwarelösung Medsphère für das administrative Patientenmanagement (GAP) nach der CNDA-Prüfung am 20.Oktober die INS-Zulassung erhalten hat.

Diese Zulassung wird es unserem GAP ermöglichen, die am 1. Januar 2021 erwarteten gesetzlichen Anforderungen für die Einführung der nationalen Gesundheitskennung zu erfüllen!

 

INS, was ist das?

Die Einführung der nationalen Gesundheitskennung (INS), die über den INSi-Teledienst abgerufen wird, ist eine gesetzliche Verpflichtung (Dekret vom 10. Oktober 2019 und Erlass vom 28. Dezember 2019), die besagt, dass alle Gesundheitsdaten (die im Rahmen einer Pflege gesammelt werden) ab dem 1. Januar 2021 mit der INS und den qualifizierten Identitätsmerkmalen referenziert werden müssen.

  • Jeder Benutzer hat eine persönliche INS.
  • Er setzt sich zusammen aus einer Nummer – NIR oder NIA – und Identitätsmerkmalen – Geburtsname, Vornamen der Geburt, Geschlecht, Geburtsdatum und -ort (mindestens).
  • Die INS wird über den Aufruf an einen Teleservice der GIE Sesam Vitale – INSi – von den GAPs bezogen.

Wenn die INS von Sesam Vitale validiert wird, gilt die INS als „qualifiziert“ und kann dann durch Interoperabilität an andere Anwendungen desselben Krankenhausinformationssystems (derselben Domäne), z.B. DPI, weitergegeben werden.

 

Erfahren Sie mehr…

INS und Zulassung

Nur Master-Software erfordert eine Zulassung. Der Schritt wurde daher für die Evolucare-Gruppe für die Medsphere-Software durchgeführt. Letztere erhielt am 27. Oktober die Zulassung des CNDA. 2020

INS und IPP

Krankenhausinformationssysteme identifizieren Patienten seit langem mit einer speziellen Nummerierung, die allgemein als IPP (Permanente Patientenidentifikation) bezeichnet wird. Diese Nummer ermöglicht eine eindeutige Identifizierung des Patienten über das Krankenhausinformationssystem (KIS) und unabhängig von den Aufenthalten des Patienten. Die IPP wird beibehalten und bleibt wie bisher die eindeutige Patientenkennung.

Die nationale Gesundheitskennung ergänzt die identifizierenden Informationen des Patienten, ersetzt sie aber nicht.

INS und INS-C

Die INS-C ist ein berechneter Wert (daher das „C“), der zur Identifizierung eines Patienten ausschließlich in der DMP (elektronische Gesundheitsakte) Version 1 verwendet wird. Diese Informationen werden tendenziell abnehmen, da DMP Version 2 nicht INS-C, sondern INS verwendet.

INS und DMP

Version 2 der DMP verwendet die INS als Patientenkennung. Sesam-Vitale (verantwortlich für die elektronische Gesundheitsakte) verlangt jedoch, dass wir den Wert der INS direkt von diesen Diensten und nicht, wie oben beschrieben, von der CNAM (nationale Krankenkasse) zurückfordern. Das bedeutet also, dass die für DMP Version 2 abgerufene INS auf eine andere Weise abgerufen wird und nur für DMP verwendet wird.

INS und Hop’en

Im Rahmen des Projekts „Ma Santé 2020“ konnten sich Gesundheitseinrichtungen für das Programm Hop’en bewerben, um ihr Informationssystem zu verbessern.

4 Voraussetzungen sind erforderlich, unabhängig von den Bereichen, in denen sich die Institution beworben hat. Der Indikator P1.1: Der Anteil der Anwendungen, die im Mittelpunkt des Versorgungsprozesses stehen, die Verwaltung der Patientenverwaltung und das PMSI (Medikalisierungsprogramm der Informationssysteme) die mit einem einzigen Referenzsystem von Patientenidentitäten verbunden sind und in der Lage sind, die INS zu integrieren, erfordern die Integration der INS. Die INS ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung für alle KIS, sondern auch eine vorrangige Verpflichtung für Hop’en.

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